Am Dienstag, 17. Oktober um 19:30 Uhr informierten der Arzt Dr. Josef Goecke und Rechtsanwalt Gerd Wölte zum zweiten Mal (diesmal im Recker Rathaus) über die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Waren vor fast eineinhalb Jahren rund 100 Interessierte in die Buchhandlung zu dem ersten Vortrag gekommen, so freute sich der Veranstalter, die Wirtschaftsinitiative Recke e.V. diesmal über ca. 120 Besucher.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie zum Beispiel die Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Diesen Unterschied deutlich zu machen lag beiden Referenten besonders am Herzen. Dr. Goecke betonte, dass sich jeder gut überlegen sollte wie seine Behandlung bei einer Krankheit mit sicherem tödlichen Verlauf aussehen soll. Will ich so lange wie möglich am Leben bleiben? Oder soll auf lebenserhaltende Maßnahmen grundsätzlich verzichtet werden?
Beide Referenten wollten mit ihrem Vortrag den Besuchern deutlich machen auf welche Dinge sie achten müssen wenn sie heute bestimmen wollen wie im Fall der Fälle Entscheidung getroffen werden und durch wen. RA Wölte gab den Rat, sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung von einem Notar errichten zu lassen.
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